AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENVERTRAGSGRUNDLAGEN
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung, nach dem Unterschreiben des Vertrags seitens des Kunden
zustande. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Gaumenfreunde Event
GmbH bzw. Kurz GmbH (nachfolgend GF) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“.
MIETE UND ÜBERLASSUNG
Alle angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke
sind und bleiben Eigentum der GF und werden nur miet- oder leihweise überlassen. Die
Rückgabebestätigungen der GF erfolgen stets unter Vorbehalt einer konkreten Prüfung.
Der Kunde hat diese Gegenstände (z.B. Geschirr, Tischdecken, Besteck, Gläser etc)
pfleglich zu behandeln und nach der Veranstaltung zurückzugeben. Der Kunde haftet für
defekte oder verlorengegangene Artikel (Wiederherstellungswert bzw.
Neuanschaffungswert). Für die Überlassung von Equipment behält sich GF die Forderung
eine Kaution vor.
STROM
Die GF sind einzig für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den
Endgeräten zuständig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und
Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw.
Wasserhydranten bereit zu stellen.
LIEFERUNG UND TRANSPORT
Die Lieferung erfolgt der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Selbstverständlich
bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im
Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.
LIEFERBEDINGUNGEN
Um den Mehraufwand bei der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen und
sich die GF zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können sind Besonderheiten, die
den Lieferort betreffen, wie z.B.: Baustellen (lange Wege, Treppen, nicht funktionierende
oder nicht vorhandene Aufzüge) durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen.
Fehlen der GF diese Informationen die den Lieferort betreffen, behalten wir uns das Recht
vor, Kosten für den Mehraufwand zu berechnen. Die Equipment Abholung erfolgt nach
Vereinbarung.
ABNAHME UND ÜBERGABE
Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach der
Leistungserbringung bzw. Lieferung. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere
Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der GF. In diesen Fällen verschieben
sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Der Kunde verpflichtet sich,
am Abgabetermin selbst anwesend zu sein, oder sich von einem Bevollmächtigten
vertreten zu lassen. Es wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Abnahmetermin
unmittelbar vor dem Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist. Hat der Kunde bereits
vor Abnahme die Leistung oder einen Teil der Leistungen in Benutzung genommen (z.B.
mit dem Verzehr der Speisen begonnen), so gilt die Abnahme mit der Benutzung als
erfolgt. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden
schnellstmöglich nachgeholt und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung sofern sie
die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und Lieferungen der GF bei Abnahme bzw.
Nachlieferung zu prüfen und etwaige festgestellte Mängel sofort, gegebenenfalls
mündlich am Veranstaltungsort, oder telefonisch mitzuteilen und der GF Gelegenheit zu
geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen und eventuelle Mängel zu beseitigen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch starke
Erwärmung, Feuchtigkeit, unsachgemäße Lagerung, oder Behandlung entstehen
(insbesondere bei Lebensmitteln). Dies gilt auch für Schäden aller Art, sofern der Kunde
am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die GF
zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
ALLERGIEN
Da nicht auszuschließen ist, dass in einem bestimmten Küchenbereich auch andere
Lebensmittel hergestellt wurden bzw. die Ware eines Lieferanten Allergene & Zusatzstoffe
enthält (Kreuzkontamination), übernimmt die GF keine Garantie für die 100 %ige
Allergenfreiheit dieser Speisen.
STANDZEIT BEZÜGLICH TROCKENHEIT UND AUSSEHEN
Im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung und der Qualität der
Speisen ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die
Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache die
Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.
MITNAHME VON SPEISEN UND/ODER GETRÄNKEN
Bei Mitnahme von Speisen und Getränken übernehmen die GF ab Übergabezeitpunkt keine
Gewährleistung auf die Güte der Ware. Die Haftung geht vollständig auf den Empfänger
über. Speisen vom Buffet, die nicht verzehrt wurden, dürfen aus Hygienegründen nicht an
den Besteller zur Mitnahme abgegeben werden.
KALKULATION
Die von uns angebotenen Preise und Mengen sind für die vom Besteller angegebene
Personen- und Mengenanzahl angemessen für „Normalesser“ kalkuliert.
ÄNDERUNGEN
Durch saison- oder qualitätsbedingte Begebenheiten können geringfügige Änderungen in
unserem Buffet- und Speisenangebot auftreten.
MINDESTBESTELLWERT
Die Mindestpersonenzahl liegt bei 20 Personen. Liegt diese darunter werden trotzdem 20
Personen als Rechnungsgrundlage genutzt.
PREISE
Alle Preise verstehen sich in EURO, ohne gesetzliche Abgaben und sonstige eventuelle
öffentlich/rechtliche Abgaben. Die GF sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich
die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und
zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. der Übergabe an den Kunden mehr als
vier Monate verstrichen sind. Im Auftrag nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen
des Kunden ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die aufgrund unrichtiger oder
nicht gemachter Angaben des Auftraggebers entstehen, werden gesondert in Rechnung
gestellt.
FÄLLIGKEIT, ANZAHLUNG, VERZUG
Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt -
ohne Abzug- fällig. Die GF sind bei Zahlungsverzug berechtigt Mahngebühren sowie
Verzugszinsen (4 % über dem jeweiligen Basiszins der EZB) zu berechnen, sowie weitere
Lieferungen einzustellen. Die GF behält sich vor, Abschlagszahlungen, bis zu einer Höhe
von 80 % des Rechnungswertes zu fordern. Bei einem berechtigten Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden ist Vorkasse erforderlich. In diesem Fall ist auch die
Ablehnung eines Auftrages möglich.
STORNIERUNG
Der Kunde ist jederzeit zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Storniert, bzw. kündigt der
Kunde den Vertrag, so hat die GF Anspruch auf Vergütung, wie folgt:
Wird die Leistung aus irgendwelchem Grund bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält
sich der Auftragnehmer die Geltendmachung einer Entschädigung von bis zu 10 % des
Auftragswertes vor.
Bei späteren Stornierungen gilt:
bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Vergütung
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der Vergütung
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % der Vergütung
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vergütung
danach 100 % der Vergütung
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Edenkoben.
Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Landau.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der
unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. An ihre Stelle treten die
gesetzlichen Regelungen.
Stand 11.03.2021
Gaumenfreunde Event GmbH | Lerchenweide 3 | 67480 Edenkoben
Kurz GmbH | Unter dem Kloster 1 | 67480 Edenkoben