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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENVERTRAGSGRUNDLAGEN

Alle Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen

Auftragsbestätigung, nach dem Unterschreiben des Vertrags seitens des Kunden

zustande. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Gaumenfreunde Event

GmbH bzw. Kurz GmbH (nachfolgend GF) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen

Geschäftsbedingungen“.

 

MIETE UND ÜBERLASSUNG

Alle angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke

sind und bleiben Eigentum der GF und werden nur miet- oder leihweise überlassen. Die

Rückgabebestätigungen der GF erfolgen stets unter Vorbehalt einer konkreten Prüfung.

Der Kunde hat diese Gegenstände (z.B. Geschirr, Tischdecken, Besteck, Gläser etc)

pfleglich zu behandeln und nach der Veranstaltung zurückzugeben. Der Kunde haftet für

defekte oder verlorengegangene Artikel (Wiederherstellungswert bzw.

Neuanschaffungswert). Für die Überlassung von Equipment behält sich GF die Forderung

eine Kaution vor.

 

STROM

Die GF sind einzig für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den

Endgeräten zuständig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und

Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw.

Wasserhydranten bereit zu stellen.
 

LIEFERUNG UND TRANSPORT

Die Lieferung erfolgt der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Selbstverständlich

bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im

Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

 

LIEFERBEDINGUNGEN

Um den Mehraufwand bei der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen und

sich die GF zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können sind Besonderheiten, die

den Lieferort betreffen, wie z.B.: Baustellen (lange Wege, Treppen, nicht funktionierende

oder nicht vorhandene Aufzüge) durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen.

Fehlen der GF diese Informationen die den Lieferort betreffen, behalten wir uns das Recht

vor, Kosten für den Mehraufwand zu berechnen. Die Equipment Abholung erfolgt nach

Vereinbarung.

 

ABNAHME UND ÜBERGABE

Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach der

Leistungserbringung bzw. Lieferung. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere

Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der GF. In diesen Fällen verschieben

sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Der Kunde verpflichtet sich,

am Abgabetermin selbst anwesend zu sein, oder sich von einem Bevollmächtigten

vertreten zu lassen. Es wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Abnahmetermin

unmittelbar vor dem Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist. Hat der Kunde bereits

vor Abnahme die Leistung oder einen Teil der Leistungen in Benutzung genommen (z.B.

mit dem Verzehr der Speisen begonnen), so gilt die Abnahme mit der Benutzung als

erfolgt. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden

schnellstmöglich nachgeholt und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung sofern sie

die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und Lieferungen der GF bei Abnahme bzw.

Nachlieferung zu prüfen und etwaige festgestellte Mängel sofort, gegebenenfalls

mündlich am Veranstaltungsort, oder telefonisch mitzuteilen und der GF Gelegenheit zu

geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen und eventuelle Mängel zu beseitigen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch starke

Erwärmung, Feuchtigkeit, unsachgemäße Lagerung, oder Behandlung entstehen

(insbesondere bei Lebensmitteln). Dies gilt auch für Schäden aller Art, sofern der Kunde

am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die GF

zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.

 

ALLERGIEN

Da nicht auszuschließen ist, dass in einem bestimmten Küchenbereich auch andere

Lebensmittel hergestellt wurden bzw. die Ware eines Lieferanten Allergene & Zusatzstoffe

enthält (Kreuzkontamination), übernimmt die GF keine Garantie für die 100 %ige

Allergenfreiheit dieser Speisen.

 

STANDZEIT BEZÜGLICH TROCKENHEIT UND AUSSEHEN

Im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung und der Qualität der

Speisen ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die

Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache die

Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.

 

MITNAHME VON SPEISEN UND/ODER GETRÄNKEN

Bei Mitnahme von Speisen und Getränken übernehmen die GF ab Übergabezeitpunkt keine

Gewährleistung auf die Güte der Ware. Die Haftung geht vollständig auf den Empfänger

über. Speisen vom Buffet, die nicht verzehrt wurden, dürfen aus Hygienegründen nicht an

den Besteller zur Mitnahme abgegeben werden.

 

KALKULATION

Die von uns angebotenen Preise und Mengen sind für die vom Besteller angegebene

Personen- und Mengenanzahl angemessen für „Normalesser“ kalkuliert.

 

ÄNDERUNGEN

Durch saison- oder qualitätsbedingte Begebenheiten können geringfügige Änderungen in

unserem Buffet- und Speisenangebot auftreten.

 

MINDESTBESTELLWERT

Die Mindestpersonenzahl liegt bei 20 Personen. Liegt diese darunter werden trotzdem 20

Personen als Rechnungsgrundlage genutzt.

 

PREISE

Alle Preise verstehen sich in EURO, ohne gesetzliche Abgaben und sonstige eventuelle

öffentlich/rechtliche Abgaben. Die GF sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich

die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und

zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. der Übergabe an den Kunden mehr als

vier Monate verstrichen sind. Im Auftrag nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen

des Kunden ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die aufgrund unrichtiger oder

nicht gemachter Angaben des Auftraggebers entstehen, werden gesondert in Rechnung

gestellt.

 

FÄLLIGKEIT, ANZAHLUNG, VERZUG

Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt -

ohne Abzug- fällig. Die GF sind bei Zahlungsverzug berechtigt Mahngebühren sowie

Verzugszinsen (4 % über dem jeweiligen Basiszins der EZB) zu berechnen, sowie weitere

Lieferungen einzustellen. Die GF behält sich vor, Abschlagszahlungen, bis zu einer Höhe

von 80 % des Rechnungswertes zu fordern. Bei einem berechtigten Zweifel an der

Kreditwürdigkeit des Kunden ist Vorkasse erforderlich. In diesem Fall ist auch die

Ablehnung eines Auftrages möglich.

 

STORNIERUNG

Der Kunde ist jederzeit zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Storniert, bzw. kündigt der

Kunde den Vertrag, so hat die GF Anspruch auf Vergütung, wie folgt:

Wird die Leistung aus irgendwelchem Grund bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält

sich der Auftragnehmer die Geltendmachung einer Entschädigung von bis zu 10 % des

Auftragswertes vor.

Bei späteren Stornierungen gilt:

bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Vergütung

bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der Vergütung

bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % der Vergütung

bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vergütung

danach 100 % der Vergütung

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Edenkoben.

Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Landau.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der

unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. An ihre Stelle treten die

gesetzlichen Regelungen.

 

Stand 11.03.2021

Gaumenfreunde Event GmbH | Lerchenweide 3 | 67480 Edenkoben

Kurz GmbH | Unter dem Kloster 1 | 67480 Edenkoben

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